Liebe Gleitschirm- und DrachenpilotenHerzlich willkommen auf unserem schönen Fluggelände. Wir, die Drachen- und Gleitschirmflieger Pohlheim, stehen allen Gastpiloten immer offen gegenüber und freuen uns über Euren Besuch.
Die folgenden Gastflugregelungen haben wir aufgestellt, um einen reibungslosen und sicheren Ablauf des gesamten Flugbetriebes zu garantieren. Neben den allgemeinen Flugbetriebsregeln gelten auch vereinsinterne Entscheidungen in Abstimmung mit dem Platzhalter des Fluggeländes (Segelfliegergruppe Steinkopf e.V. Pohlheim). Gerne erläutern wir Euch die geltenden Vereins- und Gastflugregelungen auch vor Ort. Bitte sprecht uns an!
Der Vorstand der Drachenflieger Pohlheim e.V.
Gastflugregelung für Drachen- und Gleitschirmpiloten (STAND Juli 2018)
Vor dem Start ist eine Tagesmitgliedschaft abzuschließen. Die erforderliche Einweisung für das Fluggelände sowie die Regelungen für den Mischbetrieb erfolgt durch ein Mitglied der Pohlheimer Drachenflieger e.V. und muss durch Unterschrift von beiden Seiten bestätigt werden.
Die Tagesgebühr in Höhe von € 20,- für Windenschlepp beinhaltet 2 Schlepps (jeder weitere Schlepp € 5,-).
Die Gebühr für Drachen-F-Schlepp beträgt € 5,- pro Tag (weitere Schleppgebühren sind individuell mit dem Schlepp-Piloten zu vereinbaren)
Tandemflüge sind ausschließlich Vereinspiloten vorbehalten.
Aufgrund der besonderen Platzverhältnisse sind Gastflüge bei Westwind-Wetterlagen (Startrichtung 26/West) und gleichzeitigem Mischbetrieb (Segelflug-Windenschlepp) leider nicht möglich. Dies gilt in den häufigsten Fällen an Sonn- und Feiertagen.
Sofern kein Mischbetrieb stattfindet, heißen wir Gastpiloten natürlich auch bei Westwind herzlich willkommen. Bitte informiert Euch im Voraus über die aktuellen Windverhältnisse und nehmt im Zweifelsfalle Kontakt mit uns auf.
Sofern wir Schlepptermine veröffentlichen (z. B. auf Schlepptermine.de), haben wir die Platzverhältnisse mit den Segelfliegern abgestimmt und alle Gastpiloten sind unabhängig der Start- Windrichtung herzlich willkommen.
Wir freuen uns auf Euren Besuch!
Vorstandsbeschluss vom 21.02.2019
- Gastflugregelung:
Die Gastflugregelung ist ausschließlich für Nichtmitglieder und verfolgt in erster Linie den Zweck potentielle Neumitglieder zu gewinnen.
- Gastflüge sind auf 3 Tage pro Jahr beschränkt. Weitere Flüge in diesem Jahr sind sodann nur nach Abschluss einer aktiven Mitgliedschaft möglich.
Die Gebühren der bereits entrichteten Tagesmitgliedschaft dieses Jahres können auf Aufnahmegebühr angerechnet werden.
- Aus aktuellem Anlass: Passive Mitglieder sind laut §3 (6) der Vereinssatzung nur fördernde Mitglieder und können demnach auch nicht als Gastpiloten am aktiven Flugbetrieb teilnehmen.