Gäste / Mitgliedschaft

Gäste sind willkommen

Tagesmitgliedschaft / Pilotenerklärung

Wenn Du bei uns als Gast fliegen willst, empfehlen wir, schon vorab die Pilotenerklärung auszufüllen und mitzubringen. Das erspart Zeit, und Du kommst früher in die Luft.

Tagesgebühr ist 20 € für Windenschlepp

beinhaltet 2 Schlepps (jeder weitere Schlepp 5 €)


Die Tagesgebühren werden auf die Jahresmitgliedschaft angerechnet.

Vereinsmitgliedschaft

Möchtest Du Mitglied in unserem Verein werden?
Lade einfach das Anmeldeformular herunter.
Alle wichtigen Informationen sind im Anmeldeformular enthalten.

Der aktive Jahresbeitrag = 140 €

Mit dem Aktiv-Jahresbeitrag sind alle Windenschlepps in Pohlheim bereits bezahlt.

Aufnahmegebühr = 150 €

Liebe Gleitschirm- und Drachenpiloten
Herzlich willkommen auf unserem schönen Fluggelände. Wir, die Drachen- und Gleitschirmflieger Pohlheim, stehen allen Gastpiloten immer offen gegenüber und freuen uns über Euren Besuch.
Die folgenden Gastflugregelungen haben wir aufgestellt, um einen reibungslosen und sicheren Ablauf des gesamten Flugbetriebes zu garantieren. Neben den allgemeinen Flugbetriebsregeln gelten auch vereinsinterne Entscheidungen in Abstimmung mit dem Platzhalter des Fluggeländes (Segelfliegergruppe Steinkopf e.V. Pohlheim). Gerne erläutern wir Euch die geltenden Vereins- und Gastflugregelungen auch vor Ort. Bitte sprecht uns an!

Der Vorstand der Drachenflieger Pohlheim e.V. 

Gastflugregelung für Drachen- und Gleitschirmpiloten (STAND Juli 2018)
Vor dem Start ist eine Tagesmitgliedschaft abzuschließen. Die erforderliche Einweisung für das Fluggelände sowie die Regelungen für den Mischbetrieb erfolgt durch ein Mitglied der Pohlheimer Drachenflieger e.V. und muss durch Unterschrift von beiden Seiten bestätigt werden. 
Die Tagesgebühr in Höhe von € 20,- für Windenschlepp beinhaltet 2 Schlepps (jeder weitere Schlepp € 5,-).
Die Gebühr für Drachen-F-Schlepp beträgt € 5,- pro Tag (weitere Schleppgebühren sind individuell mit dem Schlepp-Piloten zu vereinbaren) 
Tandemflüge sind ausschließlich Vereinspiloten vorbehalten. 
Aufgrund der besonderen Platzverhältnisse sind Gastflüge bei Westwind-Wetterlagen (Startrichtung 26/West) und gleichzeitigem Mischbetrieb (Segelflug-Windenschlepp) leider nicht möglich. Dies gilt in den häufigsten Fällen an Sonn- und Feiertagen. 
Sofern kein Mischbetrieb stattfindet, heißen wir Gastpiloten natürlich auch bei Westwind herzlich willkommen. Bitte informiert Euch im Voraus über die aktuellen Windverhältnisse und nehmt im Zweifelsfalle Kontakt mit uns auf. 
Sofern wir Schlepptermine veröffentlichen (z. B. auf Schlepptermine.de), haben wir die Platzverhältnisse mit den Segelfliegern abgestimmt und alle Gastpiloten sind unabhängig der Start- Windrichtung herzlich willkommen. 
Wir freuen uns auf Euren Besuch!


Vorstandsbeschluss vom 21.02.2019
- Gastflugregelung: 
Die Gastflugregelung ist ausschließlich für Nichtmitglieder und verfolgt in erster Linie den Zweck potentielle Neumitglieder zu gewinnen.

- Gastflüge sind auf 3 Tage pro Jahr beschränkt. Weitere Flüge in diesem Jahr sind sodann nur nach Abschluss einer aktiven Mitgliedschaft möglich. 
Die Gebühren der bereits entrichteten Tagesmitgliedschaft dieses Jahres können auf Aufnahmegebühr angerechnet werden.

- Aus aktuellem Anlass: Passive Mitglieder sind laut §3 (6) der Vereinssatzung nur fördernde Mitglieder und können demnach auch nicht als Gastpiloten am aktiven Flugbetrieb teilnehmen. 

Hier findest Du uns:

Segelflugplatz Pohlheim
Am Trieb 
35415 Pohlheim

Koordinaten:
N 50° 32,0´      E 08° 44,2´
Anfahrt
Bei der Anfahrt zum Gelände bitte der Beschilderung (Segelfluggelände) im Ort folgen.
Die Straße "Am Trieb" ist als Spielstraße ausgeschildert, hier ist unbedingt Schritttempo einzuhalten.
Das Durchfahren des nördlich gelegenen Neubaugebietes ist zu vermeiden.

Koordinaten:     N 50° 32,0´     E 08° 44,2´
Höhe ü. NN :      774 ft (236m)
Platzfrequenz:   123.690 MHz

FLUGBETRIEBSREGELN
für gemeinsamen Flugbetrieb von Hängegleitern, Gleitsegeln und Segelflugzeugen auf dem Flugplatz Pohlheim e.V.


  1. Für beide Luftsportarten sind grundsätzlich getrennte Platzrunden einzuhalten.

  2. Allen Teilnehmern am Platzrundenverkehr ist diese Ordnung gegen Anerkenntnis auszuhändigen.

  3. Die Drachenflieger haben bei gemeinsamen Flugbetrieb die eingezeichneten Landeplätze zu benutzen. (Siehe Skizze)

  4. Ein Überfliegen des Platzes unterhalb 500 m GND ist für Drachen- und Gleitsegelführer verboten. Bei Anflügen aus nördlicher Richtung ist der Landeplatz 26 und in Ausnahmefällen der markierte Notlandeplatz zu benutzen.
    Das Einlanden auf der Bahn sowie das Queren der Anflugschneisen (Endanflug Segelflieger) ist nur in Notsituationen erlaubt, ansonsten strikt verboten.
    Der horizontale Abstand zur Bahn beim Endanflug darf 50 m nicht unterschreiten.
    Die Landevolte sowie der Endanflug hat generell parallel und „ in Landerichtung “ der UL- und Segelflieger zu erfolgen, ein entgegen gesetztes Eindrehen in Richtung der Bahn ist zu unterlassen.(siehe Skizze)

  5. Nach dem Ausklinken wird den Piloten beider Luftsportarten eingeräumt- falls sie sofort Thermik vorfinden- solange im Ausklinkbereich zu kreisen, bis sie eine Sicherheitshöhe von 500 m erreicht haben.
    Durch die Flugleitung ist sicherzustellen, dass während dieser Zeit kein weiterer Windenstart stattfindet.

  6. Ausbildung zum Schleppschein darf bei gemeinsamen Flugbetrieb nicht stattfinden.

  7. Die Schleppseile der Drachenflieger sind außerhalb der Landebahnmarkierung auszulegen.
    Vor dem für den nächsten Start nicht benötigten Seil ist der Seilfallschirm zu lösen.

  8. Am gemeinsamen Flugbetrieb dürfen nur Hängegleiter- und Gleitsegelpiloten teilnehmen, die im Besitz des B-Scheins sind oder eine Einweisung für Mischbetrieb auf Segelflugplätzen durch den DHV erhalten haben.

  9. Während eines Motorseglerstarts dürfen keine Schleppseile in der Startbahn ausgelegt sein.

  10. Die Drachenflieger haben vor jedem Start die Flugleitung zu verständigen. Diese hat jederzeit das Recht laufende Startvorbereitungen zu unterbrechen.

  11. Hängegleiterpiloten, die im Besitz des BFZ sind und eine zugelassene Luftfunkstelle mit sich führen, können bei der Flugleitung Lande-Informationen einholen.
    Falls sich kein weiteres Flugzeug im Landeanflug befindet, kann die Landebahn für Drachen- und Gleitschirmflieger freigegeben werden.

Skizze Flugregeln

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